Neben der traditionellen Finanzberichterstattung rücken die ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) für Investoren, Kunden, Mitarbeiter und andere Stakeholder immer weiter in den Vordergrund. Die im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) löst die Non-Financial Reporting Directive 2014/95/EU ab und weitet die Berichtspflicht auf mehr Unternehmen aus. Das Nachhaltigkeitsreporting unterliegt der externen Prüfung und wird verpflichtender Teil des Lageberichts. Diese Neuregelung gilt für die ersten Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2024.
Wir sehen die neue Richtlinie als Meilenstein auf dem Weg zu verbindlichen europäischen Standards und einer vergleichbaren Berichterstattung. Wir verstehen, dass die systematisierte Berichterstattung in vielen Unternehmen kurzfristig zu einem höheren Aufwand bei der Erstellung des Jahresabschlusses führen wird. Gleichzeitig bietet sie jedoch die Möglichkeit, die eigenen ESG-Initiativen prominent zu präsentieren und als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.
UNSERE LEISTUNGEN
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr aktuelles Nachhaltigkeitsreporting an die neuen Anforderungen anzupassen bzw. komplett neu aufzubauen. Uns ist es wichtig, die Berichterstattung an Ihrem individuellen Bedarf auszurichten. Unser Leistungsspektrum reicht dabei von der Analyse der für Sie relevanten Vorschriften über die Erstellung Ihres ESG-Berichtes bis zum weltweiten Rollout Ihres neuen Reporting-Systems.